berichtsheft-ki.de
Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Vorlage — vor Veröffentlichung anpassen und juristisch prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website und des Dienstes berichtsheft-ki.de (nachfolgend „Dienst"), betrieben von [Anbieter, Anschrift].

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Dienst unterstützt Auszubildende beim Verfassen von Ausbildungs­nachweisen, indem er aus stichpunkt­artigen Eingaben mit Hilfe von KI-Sprachmodellen formulierte Textvorschläge erzeugt. Die Vorschläge sind unverbindlich; sie ersetzen keine Prüfung durch die/den Auszubildende/n oder Ausbilder/in.

§ 3 Eigenverantwortung des Nutzers

Der Ausbildungsnachweis ist gemäß § 14 Abs. 2 BBiG von der/dem Auszubildenden selbst zu führen. Die/der Nutzer/in ist verpflichtet, generierte Texte inhaltlich zu prüfen, ggf. zu korrigieren und nur wahrheitsgemäße Angaben zu übernehmen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit oder Anerkennung durch Ausbilder, Berufsschule oder Kammer.

§ 4 Registrierung und Konto

Die Nutzung setzt ein Nutzerkonto voraus. Die/der Nutzer/in ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Zugangsdaten geheim zu halten.

§ 5 Zulässige Nutzung

Der Dienst darf nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zu automatisierten Massen­abfragen, zur Verletzung von Rechten Dritter oder zur Erstellung unwahrer Ausbildungs­nachweise genutzt werden.

§ 6 Haftung

Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorher­sehbaren, vertrags­typischen Schaden begrenzt.

§ 7 Kündigung

Die/der Nutzer/in kann das Konto jederzeit löschen. Der Anbieter kann den Zugang bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bedingungen sperren.

§ 8 Änderungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen bei sachlichem Grund ändern. Über Änderungen wird per E-Mail oder im Dienst informiert.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — [Ort].